
16. Februar 2018: Neues Schulgesetz kann verabschiedet werden
Mit der Verabschiedung der Änderungen des Niedersächsischen Schulgesetzes wird es einige Veränderungen geben.
So wird die frühkindliche Sprachförderung, die bisher durch die Grundschulen im letzten Kindergartenjahr geleistet wurde, nun auf die Kindertagesstätten übertragen. Damit werden Kapazitäten in den Grundschulen frei, wodurch auch die Unterrichtsversorgung profitieren wird. Gleichzeitig wird die Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher aufgewertet.
Auch wird dem Wunsch der Eltern bei der Flexibilisierung der Einschulung mehr Gewicht gegeben. So können Eltern, deren Kinder zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, einen Antrag auf spätere Einschulung stellen.
Förderschulen „Lernen“ können bis zum Schuljahr 2027/28 weiter vorgehalten werden. Dies erfordert aber den politischen Willen vor Ort und einen Antrag des Schulträgers.
„Mit diesen Änderungen passen wir das Schulgesetz den Anforderungen an eine moderne Bildung weiter an und kommen dem Elternwunsch nach“, freut sich Schröder-Ehlers.