9. November 2017: Wolfpopulation überprüfen
Wenn es eine genetisch gesicherte Population gibt, kann der Wolf auch aus dem Anhang IV der FFH-Richtlinie als streng geschützte Art herausgenommen werden. Eine angemessene Regulation wäre dann möglich.
Die neuen Wolfszahlen sollen im Herbst dieses Jahres vorliegen. „Ziel muss es sein, ein europaweites grenzüberschreitendes Monitoring zu etablieren. Es muss festgelegt werden, was ein guter Erhaltungszustand ist und wie mit „Problemwölfen“ umgegangen werden kann“, fordert auch Schröder-Ehlers.